Home Rundbrief alte Ausgaben Jahrgang 2012 Ver.di: Filmförderung muss Interessen Filmschaffender berücksichtigen
Ver.di: Filmförderung muss Interessen Filmschaffender berücksichtigen PDF Drucken E-Mail
›Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Filmförderung müssen endlich die Interessen der Filmschaffenden stärker berücksichtigt werden‹, forderte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich des Endes der Anhörungsfrist für die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) Ende Juli.

Der vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Bernd Neumann, vorgelegte Referentenentwurf beschneide verschiedene Förderbereiche und vernachlässige überfällige Verbesserungen für die Filmschaffenden. Das FFG regelt die finanzielle Unterstützung verschiedener Arten von Filmproduktionen und filmwirtschaftlichen Bereichen.

Die Filmförderung dürfe nicht nur der Filmwirtschaft dienen, sondern müsse sich endlich auch den Belangen der Beschäftigten verpflichtet fühlen. ›Es ist vollkommen unverständlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch immer die Frage ignoriert, ob eine geförderte Filmproduktion die branchenüblichen und tarifvertraglichen Sozialstandards einhält‹, stellte Werneke fest. ›Dieses Vorgehen ist unfair gegenüber den Filmschaffenden und wettbewerbsverzerrend für alle jene Produktionsfirmen, die tarifgebunden arbeiten.‹

Das FFG drifte mehr und mehr zu einer reinen Finanzförderung ab, auch weil die notwendigen Honorierungen von Urheberinnen und Urhebern erfolgreicher Filme nicht berücksichtigt werde und die Weiterbildungsförderung gestrichen sei. Hier sei eine Kurskorrektur nötig, um die Filmschaffenden und ihre Leistungen wieder in den Blick der Förderung zu bringen.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 18. September 2012 um 11:46 Uhr