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Förderung TV-unabhängiger Produktionen PDF Drucken E-Mail
Stochern im Nebel

Es hätte ein kleiner aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung werden können. Wie in Schleswig-Holstein bei der MSH auch sollte der NDR bei der nordmedia 10 % seiner über das Niedersächsische Mediengesetz zur Verfügung gestellten Fördermittel für die Förderung freier Produktionen zur Verfügung stellen. Diese Forderung hatte das Film & Medienbüro schon vor Jahren erhoben.
Ob die nun erfolgte „freiwillige Selbstverpflichtung“ des NDR, die uns von der Staatskanzlei bekannt gemacht wurde, tatsächlich positive Auswirkungen auf die Situation der unabhängigen Produzenten und die Nachwuchskünstler hat, muss bezweifelt werden. Zu viele Fragen sind noch ungeklärt – es bleibt mal wieder das Gefühl, im Nebel zu stochern wo doch Transparenz gefordert ist.
Hier zunächst der Wortlaut der Selbstverpflichtung des NDR:
„Der NDR wird - zunächst bis zum Ende der jetzigen Gebührenperiode (31.12. 2008) - pro Jahr im Durchschnitt ca. 10% der Mittel gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 NMedienG zur Förderung von freien Produktionen in den Bereichen Film und Fernsehen verwenden. Die Mittel sollen die Entwicklung innovativer Produktionen unterstützen.
Als Begünstigte kommen Produzenten, insbesondere Nachwuchskünstler, in Betracht, die in keinem Beteiligungsverhältnis zum NDR stehen. Der NDR wird auch diese Mittel über die nordmedia Fonds GmbH vergeben. Soweit der NDR entsprechende Rechte an den geförderten freien Produktionen erwirbt, wird er im Rahmen seiner Programmautonomie die Ausstrahlung derartiger Produktionen, z.B. im Rahmen einer ›Kurzfilm-Nacht‹ prüfen.“
Diese 10 % der Mittel entsprechen etwa 380.000 Euro im Jahr. Bisher gibt es kein eigenes Antragsverfahren, der Antragsteller muss nach Aussage der Staatskanzlei wie üblich einen „letter of intent“ vorlegen. Die Zuordnung, ob die Produktion möglicherweise die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt, trifft der selbe Vergabeausschuss, der auch über alle anderen Förderanträge entscheidet. In diesem Gremium sitzen stimmberechtigt drei VertreterInnen des NDR, drei VertreterInnen des Landes Niedersachsen, je ein Vertreter des ZDF und von Radio Bremen sowie ein Vertreter Bremens. Wer also in den Genuss kommt, für ein Filmprojekt Förderung aus Mitteln des NDR zu erhalten, ohne entsprechende Rechte an den Sender abtreten zu müssen, entscheiden fünf Senderbeschäftigte und vier Landesbedienstete.

Kultureller Aufbruch nur durch eigenes Gremium
Ohne mehr Transparenz und klare Strukturen besteht die Gefahr, dass der eigentlich gute Ansatz verpufft. Damit die 380.000 Euro gezielt für den Aufbau einer wirklich TV-unabhängigen Förderung zur Verfügung stehen, müssen diese Mittel über ein eigenes unabhängiges Gremium aus höchstens fünf Vertretern vergeben werden. Für diese Projekte sollte es ein eigenes schlankes Antragsverfahren geben, auch im Hinblick auf Bürokratieabbau und schnelle Entscheidungsstrukturen. Die Angst vor dem „weiteren Gremium“ ist unbegründet. Auch in anderen Fördereinrichtungen gibt es seit Jahren erfolgreich Gremien. In Hamburg wird ganz einfach nach der Höhe der Herstellungskosten unterschieden und bei der Filmstiftung NRW gibt es das normale Gremium und das Gremium „Produktion 2“, mit dem die erfolgreiche Förderarbeit des Filmbüro NW unter dem Dach der Filmstiftung fortgesetzt werden soll.
Nun ist die Politik gefordert, für eine sinnvolle Ausgestaltung zu sorgen und die Chance zu nutzen, die sich für Entwicklung eines eigenen Profils für Filmkultur in Niedersachsen bietet. Davon profitieren letztlich alle, der NDR, das Land, die nordmedia und die Filmschaffenden.

Karl Maier

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. März 2010 um 12:18 Uhr