Home Rundbrief alte Ausgaben Jahrgang 2005 NDR-Staatsvertrag novelliert
NDR-Staatsvertrag novelliert PDF Drucken E-Mail
Jetzt mehr TV aus Niedersachsen?
ndr
Freuen sich wieder zusammen: Marlis Fertmann (Fernsehchefin des NDR in Hannover), Prof. Jobst Plog (NDR-Intendant), Christian Wulff (Niedersächsischer Ministerpräsident), Dr. Arno Beyer (Direktor des Landesfunkhauses Niedersachsen) (v.li.), hier beim Jahresempfang des NDR in Hannover im Dezember 2003. Foto: Christian Wyrwa

Ende April 2005 wurde der novellierte NDR-Staatsvertrag von den vier Landesregierungen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig- Holstein unterzeichnet. Eine Zustimmung der Parlamente ist sicher. Der niedersächsische Ministerpräsident Wulff, der mit seiner Kündigungsandrohung die NDR-Debatte entfacht hatte, glaubt, mit dem novellierten NDR-Staatsvertrag alle wesentlichen Ziele erreicht zu haben: ›Neben den Ländern und ihren Regionen wird auch der NDR selbst profitieren.‹ Laut Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei wird der NDR in Zukunft häufiger als bisher aus den verschiedenen Regionen des Sendegebiets berichten. Dabei soll dem Produktionsstandort Niedersachsen eine besondere Rolle zukommen.
Wulff wollte vor allem die Berichterstattung aus den Flächenländern verbessern. Der Intendant des NDR, Jobst Plog, hat bereits angekündigt, dass im Fernsehprogramm werktags zwischen 18.15 und 18.45 Uhr künftig Beiträge aus den Landesfunkhäusern gesendet werden sollen. Laut Staatskanzlei ›wird die redaktionelle Zuständigkeit für dieses neue Format wahrscheinlich der Fernsehredaktion in Hannover übertragen, da Niedersachsen mit seiner Vielzahl von unterschiedlichen Regionen im Mittelpunkt dieses Formats stehen dürfte‹.
Zusätzlich stehen künftig durch die nun mögliche Subregionalisierung der Fernsehlandesprogramme für die jeweiligen Landesthemen mehr Sendezeiten zur Verfügung. Ob auch tatsächlich mehr Produktionen hergestellt werden, hängt von den jeweiligen Etats ab. Bisher hat man vom NDR immer nur gehört, dass aufgrund der für den Sender unbefriedigenden Gebührenerhöhung Einsparungen erforderlich seien.
Ebenfalls überprüft werden muss die Ankündigung, der NDR solle auch außerhalb Hamburgs redaktionelle und produktionstechnische Schwerpunkte bilden. Laut NDR will man ab 2006 eine regelmäßige Live-Sendung, vermutlich ein ›modernes Talkformat‹ in Hannover produzieren.
Alle zwei Jahre wird der NDR einen Bericht über die Erfüllung seines Programmauftrages veröffentlichen, der Aufschluss gibt über Qualität und Quantität der Programme und Angebote. Darüber hinaus erhält der Verwaltungsrat alle zwei Jahre einen Bericht über die Zusammenarbeit mit unabhängigen und abhängigen Produzenten. Auch im Hörfunkbereich will der NDR die Berichterstattung aus den Regionen ausbauen. So soll noch im laufenden Jahr ein Reporterpool gebildet werden, der eng mit den Redaktionen der Landesfunkhäuser zusammenarbeiten wird.

Mehr Kontrolle durch Rechnungshof
Der novellierte Staatsvertrag erweitert die Kontrollrechte der Landesrechnungshöfe auf die privatwirtschaftlich operierenden Töchter des NDR. Davon sind alle Unternehmen betroffen, an denen der Sender unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Weitere Transparenzkriterien sollen nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens der EU-Kommission gegen die deutschen öffentlich- rechtlichen Sender in den NDRStaatsvertrag eingearbeitet werden.
Vor einigen Monaten löste die Absicht der niedersächsischen Landesregierung, den direkten Einfluss auf den NDR zu erhöhen und den Verwaltungsrat durch stimmberechtigte Mitglieder der Staatskanzleien zu ergänzen, große Proteste aus. Nun sieht der Staatsvertrag vor, dass der Verwaltungsrat des NDR wie bisher aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern besteht, die vom Rundfunkrat zu wählen sind. Zusätzlich entsenden die vier Landesregierungen je einen Vertreter ohne Stimm- aber mit Rederecht.
Der Rundfunkrat soll auf 45 bis 48 Sitze verkleinert werden. Die Länder wollen rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen Rundfunkrates über seine künftige Zusammensetzung entscheiden. Zukünftig können die Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsrat nur noch für maximal zwei Amtszeiten a fünf Jahre gewählt bzw. entsandt werden.
NDR-Intendant Jobst Plog glaubt, dass der Sender mit dem nun vorliegenden Staatsvertrag seine erfolgreiche Arbeit unabhängig von politischer Einflussnahme fortsetzen kann. ›Nachdem im Januar erste Vorschläge zur Novellierung aus Niedersachsen bekannt geworden waren, mussten wir uns insbesondere um die Staatsferne des NDR große Sorgen machen.‹

kam

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. April 2010 um 11:32 Uhr