Home Rundbrief alte Ausgaben Jahrgang 2005 Richtlinienänderung bei nordmedia
Richtlinienänderung bei nordmedia PDF Drucken E-Mail
Die Richtlinie zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH wurde in zahlreichen Punkten geändert, beispielsweise wurde unter Ziffer 4.1.5 ein neuer Passus zur Einführung von Erfolgsdarlehen aufgenommen. Diese Änderung ist vor allem für Produzenten interessant. Im Regelfall werden erfolgsbedingt rückzahlbare Förderdarlehen vergeben. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, Erlöse zu erzielen, die nach Rückzahlung der Förderung dem Geförderten auf Antrag für ein neues nach dieser Richtlinie ebenfalls förderfähiges Projekt wieder zur Verfügung gestellt werden können.

Bei TV-Produktionen kann Gewinn kalkuliert werden
Bei den neuen Pauschalen bei der Projektkalkulation werden bei TV-Produktionen anerkannt:
Handlungskosten: 6%, keine Überschreitungsreserve, Gewinn 7,5% (berechnet auf die Summe der Nettofertigungskosten + HU).
Bei Kinofilmen: Handlungskosten max. 7,5%, Überschreitungsreserve: 8%, Produzentenhonorar: 2,5%, kein Gewinn.
Weitere Infos in den ebenfalls überarbeiteten Antragsformularen.

nordmedia controlling tool
Als Service-Leistung bietet die nordmedia den geförderten Produzenten und anderen Fördernehmern Unterstützung bei der Abwicklung von geförderten Projekten an. Ein eigens entwickeltes Excel-Tool hilft bei der Aufbereitung und Steuerung des Projekts und erleichtert die Erstellung des vorzulegenden Verwendungsnachweises.
Förderunterlagen unter www.nordmedia.de / Förderung

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. April 2010 um 09:24 Uhr