Landesrechnungshof kritisiert Vergabepraxis der nordmedia Drucken
Bereits 2010 hat der Landesrechnungshof in einem Bericht kritisiert, dass die mit der Neustrukturierung der Film- und Medienförderung 2001 verbundenen Ziele, Ressourcen zu bündeln und ein einheitliches Verfahren mit einheitlichen Richtlinien und transparenten Strukturen zu schaffen, nur teilweise umgesetzt wurden.
›Eine Bündelung von Ressourcen in dem Sinne, dass der Vergabeausschuss über das Fördermittelkontingent insgesamt entscheidet, ist nur zum Teil erfolgt. Zwar gibt es gemeinsam finanzierte Projekte, de facto entscheidet aber jeder Fördermittelgeber über die Verwendung seines Fördermittelkontingents selbst. In der Mehrzahl der Fälle wird eine Maßnahme nur aus dem Fördermittelkontingent eines einzigen Fördermittelgebers gefördert. Der jeweilige Fördermittelgeber kann darauf vertrauen, dass ein Projekt, das er aus seinem Fördermittelkontingent fördern will, nicht von anderen Mitgliedern des Vergabeausschusses blockiert wird.‹ (Auszug Landesrechnungshof 2010)

=> Fördermittelkontingente der nordmedia

Auf Grundlage des veröffentlichten Geschäftsberichtes der nordmedia für das Jahr 2011 hat die nordmedia Fonds folgendes Mittelaufkommen:

4.455.250 Euro NDR (Nds. Mediengesetz)
1.725.750 Euro NDR (Aufstockungsmittel)
1.781.000 Euro Land Niedersachsen
766.938 Euro Land Bremen
127.823 Euro Radio Bremen
607.980 Euro ZDF
9.464.741 Euro Gesamtsumme

Somit stammen rund zwei Drittel der über die nordmedia Fonds vergebenen Mittel aus Rundfunk-Gebührenmitteln. "Aus diesen Mitteln werden weit überwiegend Vorhaben gefördert, die der Programmbeschaffung der beteiligten Sender dienen", so die Staatskanzlei auf eine Anfrage der Grünen im Jahr 2012. Dort wird auch aufgeschlüsselt, dass in den Jahren 2009 bis 2011 "27,14 % der Produktionsfördermittel an Projekte von Unternehmen gingen, an denen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beteiligt sind bzw. die mit den öffentlich-rechtlichen Sendern verbunden sind".

Die Sendervertreter im Gremium der nordmedia holen sich also aus "ihrer" Schublade "ihr" Fördergeld für ihre meist formatierten Sendeplätze zurück. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wollte das unterbinden: "Im Rahmen seines Programmauftrages (…) ist der öffentlichrechtliche Rundfunk zur qualitativen und quantitativen Sicherung seiner Programmbeschaffung berechtigt, sich an Filmförderungen zu beteiligen, ohne dass unmittelbar eine Gegenleistung erfolgen muss." (§ 6 Absatz 4). Die Politik ist gefordert und hat laut Koalitionsvertrag auch vor zu handeln, wie die beiden Auszüge belegen:

=> Auszüge aus dem Koalitionsvertrag

Die rot-grüne Koalition wird
- die Arbeit des Vergabe-Ausschusses der Nordmedia-Fonds gemeinsam mit unabhängigen Branchenexperten neu strukturieren.
Die rot-grüne Koalition wird
- die Kulturverbände wieder stärker in die Vergabe der Fördermittel einbinden.
- die kulturelle Filmförderung ausbauen, die Festivalförderung fortsetzen und das Film- und Medienbüro Niedersachsen institutionell fördern.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. Mai 2013 um 08:35 Uhr