AG DOK kritisiert Rechteraub Drucken
Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm äußert Kritik am Dreistufentest und den jetzt genehmigten Telemedienkonzepten von ARD und ZDF. Es sei abzusehen, dass Dokumentarfilme künftig über die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender auf unbestimmte Zeit im Internet abrufbar bleiben.
Dieses Vorhaben trifft besonders diejenigen, die im deutschen Medienbetrieb schon seit Jahren am miserabelsten bezahlt werden: die nicht tarifgebunden freien Mitarbeiter, die Auftragsproduzenten - und immer wieder die Autoren, Regisseure und Produzenten von Dokumentarfilmen und Dokumentationen. Diese können auf keine zusätzlichen Vergütungen durch die Onlineauswertung hoffen, denn die Sender gelten die Internet-Rechte mit der Erstvergütung ab. Diese Regelung sei ungerecht, da die Sender mittlerweile nur noch einen Bruchteil der tatsächlichen Herstellungskosten zahlen.
Die AG DOK warnt: ›Mit der Freigabe der Telemedien-Konzepte erteilen die Aufsichtsgremien einem Rechteraub in großem Stil die Absolution‹, so Thomas Frickel, Vorsitzender und Geschäftsführer AG DOK. Die öffentlich-rechtlichen Abrufdienste könnten nur durch die schonungslose Ausbeutung des kreativen Potentials der Film- und Fernsehwirtschaft funktionieren. Der Verband verlangt eine Korrektur dieser Schieflage.

Quelle: Blickpunkt:Film
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 21. September 2010 um 11:14 Uhr